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   BGH, 13.04.2021 - VI ZR 493/19   

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https://dejure.org/2021,12811
BGH, 13.04.2021 - VI ZR 493/19 (https://dejure.org/2021,12811)
BGH, Entscheidung vom 13.04.2021 - VI ZR 493/19 (https://dejure.org/2021,12811)
BGH, Entscheidung vom 13. April 2021 - VI ZR 493/19 (https://dejure.org/2021,12811)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 544 Abs 9 ZPO, Art 103 Abs 1 GG, § 31 BGB, § 249 BGB, §§ 249 ff BGB
    Gehörsverletzung im Schadensersatzprozess gegen den Kraftfahrzeughersteller im Zusammenhang mit dem sog. "Dieselskandal": Pflicht des Gerichts zur Erfassung des wesentlichen Kerns des Parteivorbringens; Übergehen von Parteivortrag zur Betroffenheit des ...

  • verkehrslexikon.de

    Gehörsverletzung im Zusammenhang mit dem sog. "Dieselskandal" durch unzureichende Erfassung des wesentlichen Kerns des Parteivorbringens

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz gegen den Fahrzeughersteller wegen Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung für die Abgasreinigung; Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Beruhen der Entscheidung allein auf den äußeren Wortlaut nicht aber den Sinn des Vortrags der ...

  • rewis.io

    Gehörsverletzung im Schadensersatzprozess gegen den Kraftfahrzeughersteller im Zusammenhang mit dem sog. "Dieselskandal": Pflicht des Gerichts zur Erfassung des wesentlichen Kerns des Parteivorbringens; Übergehen von Parteivortrag zur Betroffenheit des ...

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 544 Abs. 9 ; GG Art. 103 Abs. 1
    Das Gebot rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen. Dieses Gebot verpflichtet das Gericht unter anderem dazu, den wesentlichen Kern des ...

  • rechtsportal.de

    ZPO § 544 Abs. 9 ; GG Art. 103 Abs. 1
    Anspruch auf Schadensersatz gegen den Fahrzeughersteller wegen Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung für die Abgasreinigung; Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Beruhen der Entscheidung allein auf den äußeren Wortlaut nicht aber den Sinn des Vortrags der ...

  • datenbank.nwb.de

    Verletzung des rechtlichen Gehörs: Pflicht des Gerichts zur Erfassung des wesentlichen Kerns des Vorbringens der Partei

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nicht richtig zugehört: Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt!

  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zum gehörswidrigen Übergehen von Vortrag und Beweisantritt zu einer illegalen Abschalteinrichtung in einem Fahrzeug mit Dieselmotor EA189

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der floskelhaft übergangene Parteivortrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 1886
  • ZIP 2021, 1783
  • MDR 2021, 898
  • WM 2021, 988
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.01.2020 - VI ZR 165/19

    Ersatz materiellen und immateriellen Schadens aufgrund fehlerhafter ärztlicher

    Auszug aus BGH, 13.04.2021 - VI ZR 493/19
    Von einer Verletzung dieser Pflicht ist auszugehen, wenn die Begründung der Entscheidung des Gerichts nur den Schluss zulässt, dass sie auf einer allenfalls den äußeren Wortlaut, aber nicht den Sinn des Vortrags der Partei erfassenden Wahrnehmung beruht (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Januar 2020 - VI ZR 165/19, NJW 2020, 934 Rn. 7 m.w.N.).
  • BGH, 25.11.2021 - III ZR 202/20

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen

    Dass das KBA bezüglich des konkreten Fahrzeugtyps bereits eine Rückrufaktion angeordnet hat, ist nicht Voraussetzung (BGH aaO Rn. 13; siehe auch BGH, Beschluss vom 13. April 2021 - VI ZR 493/19, WM 2021, 988 Rn. 7 ff: Es genügt der Vortrag, die Volkswagen AG habe öffentlich zugegeben, dass der Motor EA 189 eine illegale Abschalteinrichtung besitze, und das KBA habe eine aktuelle Überprüfung eingeleitet, weil es davon ausgehe, dass dieser Motor in das konkrete Fahrzeug eingebaut worden sei).
  • OLG Karlsruhe, 05.03.2024 - 17 U 43/21
    Insoweit unterscheidet sich der vorliegend zu beurteilende Sachverhalt von demjenigen, über den der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 13. April 2021 (BGH, Beschluss vom 13. April 2021 - VI ZR 493/19 -, juris) zu befinden hatte.
  • BGH, 26.04.2022 - VI ZR 435/20

    Deliktische Haftung eines Automobilherstellers gegenüber dem Käufer eines

    Dabei ist freilich zu beachten, dass er mangels Sachkunde und Einblick in die Produktion des von der Gegenseite hergestellten und verwendeten Motors einschließlich des Systems der Abgasrückführung oder -verminderung regelmäßig keine sichere Kenntnis von Einzeltatsachen haben kann und letztlich auf Vermutungen angewiesen ist, die er nach Lage der Verhältnisse für wahrscheinlich oder möglich hält und auf ausreichend greifbare Gesichtspunkte stützen kann, so dass etwa - wie beim Motor EA189 des Volkswagenkonzerns - der Vortrag genügen kann, der Hersteller habe öffentlich zugegeben, der Motor weise eine illegale Abschalteinrichtung auf, und das KBA habe eine aktuelle Überprüfung eingeleitet, weil es davon ausgehe, dass dieser Motor in das konkrete Fahrzeug eingebaut worden sei (vgl. Senatsbeschluss vom 13. April 2021 - VI ZR 493/19, NJW 2021, 1886 Rn. 10); dass das KBA bezüglich des konkreten Fahrzeugtyps bereits eine Rückrufaktion angeordnet hat, ist - wie die Revision zutreffend geltend macht - nicht erforderlich (vgl. Senat aaO).
  • OLG Köln, 08.05.2023 - 19 Sch 34/22
    N02, VI ZR 493/19 , NJW N02, 1886 Rn. 8 ; Beschluss vom 21.01.2020, VI ZR 165/19 , NJW 2020, 934 Rn. 7 m.w.N.).
  • BayObLG, 20.01.2023 - 102 Sch 115/21

    Zulässige Anträge auf Vollstreckbarerklärung aus einem Schiedsspruch

    Damit gleichzusetzen ist es, wenn sich das Gericht mit dem Parteivortrag nicht inhaltlich auseinandersetzt, sondern mit Leerformeln über diesen hinwegsetzt (BGH, Beschluss vom 18. Juli 2019, I ZB 90/18, SchiedsVZ 2020, 46 Rn. 10; Beschluss vom 7. Juni 2018, I ZB 70/17, SchiedsVZ 2018, 318 Rn. 6) und die Begründung der Entscheidung den Schluss zulässt, dass sie auf einer nur den äußeren Wortlaut, aber nicht den Sinn des Parteivortrags erfassenden Wahrnehmung beruht (BGH, Beschluss vom 11. Mai 2021, VI ZR 1206/20, juris Rn. 13; Beschluss vom 13. April 2021, VI ZR 493/19, NJW 2021, 1886 Rn. 8; Beschluss vom 21. Januar 2020, VI ZR 165/19, NJW 2020, 934 Rn. 7 m. w. N.).
  • OLG Dresden, 14.11.2023 - 4 U 2637/22

    Berufungsbegründung unzulänglich: Keine Heilung nach Fristablauf!

    Dabei ist freilich zu beachten, dass er mangels Sachkunde und Einblick in die Produktion des von der Gegenseite hergestellten und verwendeten Motors einschließlich des Systems der Abgasrückführung oder -verminderung regelmäßig keine sichere Kenntnis von Einzeltatsachen haben kann und letztlich auf Vermutungen angewiesen ist, die er nach Lage der Verhältnisse für wahrscheinlich oder möglich hält und auf ausreichend greifbare Gesichtspunkte stützen kann, so dass etwa - wie beim Motor EA189 des Volkswagenkonzerns - der Vortrag genügen kann, der Hersteller habe öffentlich zugegeben, der Motor weise eine illegale Abschalteinrichtung auf, und das KBA habe eine aktuelle Überprüfung eingeleitet, weil es davon ausgehe, dass dieser Motor in das konkrete Fahrzeug eingebaut worden sei (vgl. BGH, Beschluss vom 13. April 2021, Az.: VI ZR 493/19 - juris; BGH, Urteil vom 26. April 2022, a.a.O.).
  • OLG Dresden, 23.05.2023 - 4 U 1465/22

    Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw; Umfang des

    Dabei ist freilich zu beachten, dass er mangels Sachkunde und Einblick in die Produktion des von der Gegenseite hergestellten und verwendeten Motors einschließlich des Systems der Abgasrückführung oder -verminderung regelmäßig keine sichere Kenntnis von Einzeltatsachen haben kann und letztlich auf Vermutungen angewiesen ist, die er nach Lage der Verhältnisse für wahrscheinlich oder möglich hält und auf ausreichend greifbare Gesichtspunkte stützen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 13. April 2021, Az.: VI ZR 493/19 - juris; BGH, Urteil vom 26. April 2022, a.a.O.).
  • BayObLG, 14.09.2022 - 101 ZRR 180/21

    Art. 75 BayGO - Unterwertige Veräußerung eines Gemeindegrundstücks

    Von der Verletzung der Pflicht, Vorbringen einer Partei, soweit es eine zentrale Frage des Verfahrens betrifft, in den Gründen zu bescheiden, ist auszugehen, wenn die Begründung der Entscheidung nur den Schluss zulässt, dass sie auf einer allenfalls den äußeren Wortlaut, aber nicht den Sinn des Vortrags der Partei erfassenden Wahrnehmung beruht (BGH, Beschluss vom 13. April 2021, VI ZR 493/19, NJW 2021, 1886 Rn. 8).
  • OLG Dresden, 21.02.2023 - 4 U 2359/22

    Rechte des Käufers eines angeblich vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw;

    Dabei ist freilich zu beachten, dass er mangels Sachkunde und Einblick in die Produktion des von der Gegenseite hergestellten und verwendeten Motors einschließlich des Systems der Abgasrückführung oder -verminderung regelmäßig keine sichere Kenntnis von Einzeltatsachen haben kann und letztlich auf Vermutungen angewiesen ist, die er nach Lage der Verhältnisse für wahrscheinlich oder möglich hält und auf ausreichend greifbare Gesichtspunkte stützen kann, so dass etwa - wie beim Motor EA189 des Volkswagenkonzerns - der Vortrag genügen kann, der Hersteller habe öffentlich zugegeben, der Motor weise eine illegale Abschalteinrichtung auf, und das KBA habe eine aktuelle Überprüfung eingeleitet, weil es davon ausgehe, dass dieser Motor in das konkrete Fahrzeug eingebaut worden sei (vgl. BGH, Beschluss vom 13. April 2021, Az.: VI ZR 493/19 - juris; BGH, Urteil vom 26. April 2022, a.a.O.).
  • BayObLG, 16.02.2022 - 101 Sch 60/21

    Aufhebungsklage gegen einen Schiedsspruch im Herkunftsstaat und

    Von einer Verletzung der Pflicht ist auch auszugehen, wenn die Begründung der Entscheidung nur den Schluss zulässt, dass sie auf einer allenfalls den äußeren Wortlaut, aber nicht den Sinn des Vortrags der Partei erfassenden Wahrnehmung beruht (BGH, Beschluss vom 11. Mai 2021, VI ZR 1206/20, juris Rn. 13; Beschluss vom 13. April 2021, VI ZR 493/19, NJW 2021, 1886 Rn. 8; Beschluss vom 21. Januar 2020, VI ZR 165/19, NJW 2020, 934 Rn. 7 m. w. N.).
  • OLG Dresden, 06.11.2023 - 4 U 1970/22

    Zulässigkeit der Klage auf Feststellung der Verpflichtung zum Ersatz des sog.

  • OLG Dresden, 22.12.2022 - 4 U 1415/22

    1. Die Anforderungen an den Vortrag greifbarer Anhaltspunkte für den

  • OLG Dresden, 10.07.2023 - 4 U 2359/22

    Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw;

  • OLG Dresden, 20.12.2022 - 4 U 2742/21

    1. Die Anforderungen an den Vortrag greifbarer Anhaltspunkte für den

  • OLG Dresden, 25.04.2023 - 4 U 1911/22

    Ansprüche des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw; Beginn

  • OLG Dresden, 15.05.2023 - 4 U 1970/22

    Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw; Umfang des

  • BayObLG, 16.02.2023 - 101 AR 3/23

    Rügelose Einlassung im Anwendungsbereich des Art. 24 LugÜ

  • OLG Dresden, 20.12.2022 - 4 U 1004/22

    1. Die Anforderungen an den Vortrag greifbarer Anhaltspunkte für den

  • OLG Düsseldorf, 13.07.2021 - 24 U 361/20

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Skoda Karoq mit einem Motor der

  • OLG Naumburg, 09.02.2023 - 4 U 146/22

    Erwerb eines Diesel-Gebrauchtwagens mit einem Motor EA 288:

  • BayObLG, 04.08.2023 - 102 AR 151/23

    Bindungswirkung einer Verweisung; Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts in

  • OLG Dresden, 25.05.2023 - 4 U 2558/22

    Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw; Umfang des

  • OLG Köln, 07.04.2022 - 15 U 11/20

    Inanspruchnahme des Fahrzeugherstellers auf Schadenersatz wegen der Belastung mit

  • OLG Dresden, 31.01.2023 - 4 U 1263/22

    Rechte des Käufers eines angeblich vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw

  • OLG Dresden, 11.05.2023 - 4 U 2137/22

    Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw; Umfang des

  • OLG Köln, 24.01.2023 - 14 UF 180/22

    Umfang des rechtlichen Gehörs im familiengerichtlichen Verfahren

  • OLG München, 18.01.2022 - 9 U 2808/21

    Berufung, Mitverschulden, Auslegung, Aufhebung, Vertragsstrafe, Ablehnung,

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